Neue Brückenteilzeit: Recht auf Rückkehr in den Vollzeitjob

18.10.2018 - Der Bundestag hat für ein Gesetz gestimmt, das Arbeitnehmern in Teilzeit eine problemlose Rückkehr in den Vollzeitjob erlaubt. Die sogenannte »Brückenteilzeit« wird zu Anfang 2019 eingeführt. Die neue Gesetzesvorlage beinhaltet, dass ArbeitnehmerInnen in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten Anspruch auf eine befristete Teilzeit erhalten. Die Befristung kann zwischen ein und fünf Jahren dauern.


Vor allem Frauen landen bisher in der »Teilzeitfalle«. Wer nach der Geburt eines Kindes die Arbeitszeit reduzierte, hatte häufig keine Chance mehr, in die Vollzeitbeschäftigung zurückzukehren.

Anrecht auf die Brückenteilzeit haben alle ArbeitnehmerInnen, die länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind. Der Antrag muss mindestens drei Monate vor der gewünschten Verringerung der Arbeitszeit gestellt werden.

Einer Verlängerung der Arbeitszeit kann nur mit Begründung widersprochen werden - weil z.B. keine entsprechende freie Stelle existiert oder dringende betriebliche Gründe dem widersprechen. Der Arbeitgeber ist hier in der Beweispflicht.

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